VORAUSSETZUNGEN für die Anmietung dieser Wohneinheit sind:
• ein Mindestalter zum Zeitpunkt des Mietantritts von 60 Jahren oder
• ein Behinderungsgrad ab 55% oder
• ab Pflegestufe 2
Bei Nichterreichen der Altersbegrenzung ist ein befristeter Mietvertrag möglich.
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Derzeit gewähren wir einen monatlichen WAV-MIETZUSCHUSS*
von bis zu 300,- im 1. Jahr,
200,- im 2. Jahr und
100,- im 3. Jahr - befristet auf 36 Monate.
(bereits von der oben angegebenen Miete abgezogen)
• Mietzuschusshöhe und Anspruchszeitraum
entsprechend Ihrer Anfrage für ausgewählte Projekte
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WOHNZUSCHUSS des Landes NÖ möglichZobrazit více