OBJEKTBESCHREIBUNG
Das Bewertungsobjekt liegt etwa 3 km nordwestlich der Ortslage von Pabstorf in einem Feuchtgebiet. Der Faule Graben unterteilt das Grundstück in eine ca. 4.820 m² große Hauptfläche und eine ca. 80 m² große Teilfläche im südlichen Bereich. Hauptbodennutzung: Grünland.
Weitere Einzelheiten: siehe Exposee!
LAGE
Die Ackerfläche liegt etwa 3,5km von Pabstorf entfernt und ist über einen Landwirtschaftsweg zu erreichen.
Weitere Einzelheiten: siehe Exposee!
SONSTIGES
Es handelt sich um kein Verfahren im Sinne des öffentlich-rechtlichen Vergaberechts.
Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).
Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.
Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages (s. Exposee) zu erfolgen.
Der Erwerbsantrag ist:
* bis zum Ausschreibungsende: Mittwoch, den 29.07.2026, 12.00 Uhr
* ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
* in einem verschlossenen Umschlag
* mit der Aufschrift: „Nicht öffnen! Betrifft Ausschreibung 517-024-4 (Pabstorf) / ID 10287“
* zu senden an: Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Außenstelle Magdeburg, z. Hd. Herrn Wiechmann, Große Diesdorfer Straße 56/57 39110 Magdeburg
Hilfsweise kann die Gebotsabgabe auch per E-Mail erfolgen. Dabei ist grundsätzlich der ausgefüllte und unterschriebene Erwerbsantrag im pdf-Format an die Adresse Ausschreibung\[at\]lgsa.de, unter Angabe des Betreffs „Ausschreibung 517-024-4 (Pabstorf) / ID 10287“, zu übersenden.
Nicht den Formvorschriften entsprechende, wie auch nicht rechtzeitig abgegebene Gebote werden nicht berücksichtigt!!!
Die Eigentumsverschaffung erfolgt nach schriftlicher Zuschlagserteilung durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Es besteht ein Mindestgebot in Höhe von 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro) (Gebote unter dem Mindestgebot sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig).
Weitere Einzelheiten: siehe Exposee!Zobrazit více