Wir vermitteln Gutachten über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Diese Gutachter'innen sind von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden.
Vor Gericht hat nur das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bestand. Gutachten, in denen nicht alle Formalia eingehalten werden, werden nicht als Beweismittel anerkannt. Die Folge: Es wird ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das erneut Kosten verursacht.Zobrazit více